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Digitale-Dienste-Gesetz - Impressumspflicht

Was muss bei der Impressumspflicht beachten werden, im Zuge der Änderung durch das Digitale-Dienste-Gesetz?


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Datenschutz in der Praxis: Änderung der Impressumpflicht im Zuge des Digitalen-Dienste-Gesetz/ Digital Service Act

Was ist zu beachten?

Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung im Bereich des Datenschutzes informieren. Am 13.05.2024 wurde das Digitale-Dienste-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit diesem Schritt setzt der Gesetzgeber den europäischen Digital Services Act in nationales Recht um.

Diese Änderung betrifft unter anderem die auf Webseiten zu erfüllenden Impressumspflichten. Ab heute darf es nicht mehr heißen “Angaben gemäß § 5 TMG”, da diese Norm nicht mehr existiert. Wir empfehlen, ganz auf die Nennung von Normen zu verzichten. Eine Pflicht dazu besteht nämlich gerade nicht und so sparen Sie sich den Anpassungsaufwand.

Zum Nachlesen finden Sie das Gesetz hier: Digitale-Dienste-Gesetz.


Digitale-Dienste-Gesetz

Das Digitale-Dienste-Gesetz, auch bekannt als Digital Services Act, zielt darauf ab, ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld zu schaffen. Es handelt sich dabei um ein einheitliches gemeinsames Regelwerk für die gesamte Europäische Union.

Das Gesetz gilt für alle digitalen Dienste, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Es erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich der Redefreiheit im Internet.

Für große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer erreichen, gelten besondere Sorgfaltsanforderungen, wie zum Beispiel die Pflicht zur Risikoanalyse und Risikominimierung.

Das Gesetz über digitale Dienste ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und ist seit dem 17. Februar 2024 vollumfassend anwendbar. Die Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz auf den Weg gebracht, um die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene an die neuen europarechtlichen Vorgaben anzupassen.

Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 

Wie wir Ihnen helfen können

Sie haben weitere Fragen zu Themen des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen oder sehen Handlungsbedarf in einem anderen der genannten Bereiche? Dann kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen einfach per Mail oder wenden sich telefonisch an uns.


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Telefon: 06196 973 44 00

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